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Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung einer Psychotherapie. Diese richten sich danach, wie Sie
versichert
sind und ob Sie die Kosten selbst übernehmen möchten.
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Regelungen bezüglich ihrer Leistungserbringung. Es ist
sinn-
voll,
in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraus-
setzungen die Kosten übernommen werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung,
um den
Umfang abzuklären. In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie nach entsprechender
Beantragung
aber von
den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Beihilfeberechtigte
Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskatalogs der Beihilfe. Beihilfeberechtigte haben häufig eine zusätzliche
private Krankenversicherung, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird, zu versichern.
Bei der Beantragung der Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung schließt sich die jeweilige
private Krankenversicherung zumeist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt
den ihr zukommenden Kostenanteil. Es ist dennoch sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Kranken-
versicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.
Selbstzahlende
Als Selbstzahlende sind Sie an keinerlei Formalitäten gebunden. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst
begleichen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).

>> Gesetzlich Krankenversicherte
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